Meine Philosophie ist es, in einer Zeit, in der die Umstellung auf erneuerbare Energien immer wichtiger wird, meinen
Beitrag zu leisten. Darum trage ich dazu bei, die Betriebssicherheit sowie die daraus resultierende Effizienz und Rentabilität Ihrer Photovoltaikanlage zu gewährleisten.
Nicht jeder Gutachter ist gleich, denn die Bezeichnungen „Gutachter“ und „freier Sachverständiger“ sind in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Das bedeutet, dass sich im Prinzip jeder,
unabhängig von seiner Qualifikation, als Sachverständiger oder Gutachter bezeichnen kann. Eine fundierte Ausbildung, eine Prüfung oder eine Überwachung durch eine offizielle Stelle wie die
Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer (IHK) fehlt bei den meisten selbsternannten Gutachtern.
Qualifikation macht den Unterschied
Ein Gutachten kann nur so gut sein wie die Kompetenz und Integrität des Gutachters. Nicht jeder, der sich Sachverständiger nennt, hat sich tatsächlich im Detail mit der Materie auseinandergesetzt
oder ist in der Lage, eine objektive und fundierte Beurteilung abzugeben. Es ist daher entscheidend, einen Gutachter zu wählen, der über die notwendige Qualifikation und Erfahrung verfügt.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige: Ein Gütesiegel für Qualität und Vertrauen
Im Gegensatz dazu ist der Titel „Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ (ö.b.u.v.) rechtlich geschützt und darf nur von Personen geführt werden, die von einer Handwerkskammer oder
der IHK nach einem strengen Auswahlverfahren bestellt wurden. Diese Bestellung ist ein Nachweis überdurchschnittlicher Fachkenntnisse und besondere Sachkunde auf einem spezifischen Fachgebiet.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden auf ihre Eignung hin sorgfältig geprüft und auf Neutralität und Objektivität vereidigt. Dies bedeutet, dass sie in ihrer Tätigkeit an
höchste Standards der Unparteilichkeit und Integrität gebunden sind. Sie müssen ihre Arbeit stets objektiv und unabhängig ausführen und sind verpflichtet, alle ihnen anvertrauten Privat- und
Geschäftsgeheimnisse zu wahren.
Vertrauen durch Kontrolle und Verpflichtung
Die Tätigkeit eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird kontinuierlich durch die Handwerkskammer oder die IHK überwacht. Dies stellt sicher, dass die Sachverständigen ihre
Aufgaben mit höchster Professionalität und nach den geltenden rechtlichen und fachlichen Standards ausführen. Eine solche Bestellung bietet Auftraggebern die Sicherheit, dass der Sachverständige
nicht nur fachlich, sondern auch persönlich zuverlässig und vertrauenswürdig ist.
Wenn es um die Bewertung komplexer technischer Anlagen wie Photovoltaikanlagen geht, ist es entscheidend, auf die Expertise eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu
vertrauen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Anlage nach höchsten Standards geprüft und Ihre Investitionen bestmöglich geschützt werden.
MEHR ALS SACHVERSTÄNDNIS.
Thilo Scharf ist Experte für die Begutachtung, Planung, Beratung und Realisierung von Photovoltaik-Systemen und
-Projekten jeder Art.
Er ist von der Industrie und Handelskammer zu Köln öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger für Photovoltaische Anlagentechnik.
Seit über fünfzehn Jahren, betreut Thilo Scharf namhafte nationale und internationale Projekte - ob als Monteur,
Bauleiter, Projektleiter oder Systementwickler.
Seine Auftraggeber schätzen neben seiner fachlichen Kompetenz
als Sachverständiger für Photovoltaikanlagen vor allem seine fundierten Kenntnisse als Meister der Elektrotechnik HWK.